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Liefer- und Zahlungsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung

1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten gegenüber Unternehmern i.S.v. § 13 BGB ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.

1.2 Entgegenstehende Einkaufs- oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

1.3 Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle künftigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien, ohne daß es im Einzelfall eines erneuten Hinweises auf sie bedarf.

2. Vertragsabschluß und -änderungen

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet haben. Ein wirksamer Vertrag kommt erst zustande mit unserer Bestätigung des Kundenauftrages; dies kann durch Lieferung der bestellten Ware oder Ausführung der vereinbarten Leistung erfolgen.

2.2  Für den Vertragsinhalt ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgeblich, die auch in Form einer der Ware beigefügten Rechnung erfolgen kann.

2.3. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muß er der Bestätigung unverzüglich widersprechen.

2.4 Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

3. Preise

3.1 Vorbehaltlich einer einzelvertraglichen Abrede gelten die Preise, die in unserer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft befindlichen Preisliste oder dem gültigen Katalog ausgewiesen sind.

3.2 Sämtliche Preisangaben in Preislisten und Katalogen erfolgen in Euro. Die Preise gelten ausschließlich Verpackung, Mehrwertsteuer, Versand- und Versicherungskosten ab Werk Ispringen. Der Kunde hat nach Maßgabe der in den Preislisten und Katalogen enthaltenen besonderen Regelungen die Kosten für Transportversicherung und Versand zu tragen.

3.3 Wir sind berechtigt, für die Durchführung von Kleinaufträgen einen Mindermengenzuschlag und für eine vom Kunden gewünschte Lieferung an eine von der Rechnungsanschrift abweichende Lieferadresse eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen (die Wertgrenze für Kleinaufträge, die Höhe des Zuschlages sowie die Bearbeitungsgebühr ergeben sich aus den Preislisten und Katalogen).

4. Lieferzeit

4.1 Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen Abrede unverbindlich.

4.2 Eine verbindlich vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf unser Werk Ispringen verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

4.3 Die Lieferzeit verlängert sich automatisch um einen angemessenen Zeitraum bei höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, Lieferzögerungen bei Vorlieferanten, behördlichen Maßnahmen und sonstigen außergewöhnlichen unverschuldeten Umständen, soweit diese auf die Lieferzeit Einfluß haben. Dauern diese Umstände mehr als 4 Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden haben wir zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden Frist liefern werden. Schadenersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen.

4.4 Im Falle einer verspäteten Leistung geraten wir dennoch nicht in Verzug, solange dies auf Umständen beruht, die wir bei billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht voraussehen und durch zumutbare Maßnahmen nicht haben verhüten können.

4.5 Haben wir die Überschreitung der Lieferzeit zu vertreten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist.

4.6 Wir sind zur Zurückhaltung unserer Leistung berechtigt, solange der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag oder einem sonstigen Rechtsgrund nicht erfüllt.

5. Lieferung in Teilmengen und auf Abruf

5.1 Wir sind berechtigt, unsere Lieferverpflichtung in Teilmengen zu erfüllen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die Teilleistungen gelten als selbständige Rechtsgeschäfte, die nach Maßgabe von Ziffer 7 gesondert zu bezahlen sind. Erfolgt die Zahlung einer Teillieferung nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, die Erfüllung der noch ausstehenden Teillieferungen zu verweigern.

5.2 Im Falle einer auf Abruf bestellten Ware ist der Kunde vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Frist verpflichtet, diese innerhalb von 6 Monaten vollständig abzurufen; der Abruf muß in angemessener Frist vor dem Liefertermin erfolgen.

6. Transport und Gefahrübergang

6.1 Der Versand erfolgt -soweit nichts anderes vereinbart ist- auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Transportgefahr auch dann zu tragen, wenn wir ausnahmsweise die Versandkosten übernommen haben.

6.2 Wir sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zur Bestimmung des Transportmittels berechtigt; für günstige Verfrachtung sowie Transportlaufzeit wird keine Haftung übernommen.
6.3 Schadenersatzansprüche wegen Nichtbeachtung einer Versandanweisung oder wegen mangelhafter Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6.4 Die Gefahr geht auf den Kunden über im Zeitpunkt der Übergabe der Ware in Ispringen an den Frachtführer.

In den Fällen, in denen es aus Gründen, die allein der Kunde zu vertreten hat, zu einer Verzögerung bei Entgegennahme, Auslieferung oder Versand der Ware kommt oder er die Abrufaufträge nicht fristgerecht abruft, gehen alle Gefahren einschließlich der Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs der Ware bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Erfolgt in einem solchen Fall eine Einlagerung der Ware, ist er zur Zahlung eines dabei üblicherweise anfallenden  Lagergeldes verpflichtet, sofern er nicht nachweist, daß keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind; wird die Ware bei Dritten eingelagert, hat er die dabei tatsächlich entstandenen Kosten zu tragen.

6.5 Bei Beschädigungen oder Verlust der Ware auf dem Transport ist der Kunde verpflichtet, beim Frachtführer/Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

6.6 Die Anlieferung von Rohstoffen und Teilfabrikaten zum Zwecke der Lohnverarbeitung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Unsere Rechnungen sind -sofern nicht anders vereinbart- binnen 30 Tagen ab Gefahrübergang i.S.v. 6.4 rein netto zahlbar; bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto vom Nettowarenwert.

Ersatzteile, Sonderanfertigungen sowie Lohnarbeiten und Reparaturen sind sofort ohne Abzug zahlbar; dies gilt auch für Kleinaufträge (die maßgebliche Wertgrenze ergibt sich aus den in Preislisten und Katalogen enthaltenen Regelungen).

7.2 Der Kunde hat auch ohne ausdrückliche Vereinbarung alle im Zusammenhang mit der Zahlung anfallenden Spesen (wie insbesondere Einzugsgebühren, Diskont- und Wechselspesen) zu tragen. Die Zahlung mit Scheck oder Wechsel bedarf der vorherigen Vereinbarung; diese Zahlungsmittel werden nur zahlungshalber angenommen. Bei Wechselzahlung wird kein Skontoabzug gewährt. 

7.3 Der Kunde gerät mit Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles in Verzug. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, diesem nach der ersten Mahnung Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem Basiszinsatz zu berechnen; der Anspruch auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die vom Kunden geleisteten Zahlungen auf bereits vorbestehende Zahlungsrückstände zu verrechnen.

7.4 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug oder werden uns nach Vertragsschluß Umstände bekannt, die erhebliche  Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit begründen (Vermögensverfall, Zahlungseinstellung, Überschuldung, Wechsel- und Scheckproteste, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder Eröffnung oder Ablehnung desselben), sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; weitere gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Tritt beim Kunden eine solche Vermögensverschlechterung ein, werden zudem sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung -auch bei Stundung oder sonstigem Zahlungsaufschub- sofort fällig. Zudem sind wir berechtigt, weitere Warenlieferungen oder sonstige Leistungen zu verweigern oder Vorauszahlung oder die Stellung angemessener Sicherheiten für unsere Gegenforderung zu verlangen.

7.5 Der Kunde darf gegen uns zustehenden Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären oder ein  Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Das Recht des Kunden zur Zurückhaltung eines angemessenen Teils der Gegenleistung wegen eines Mangels der von uns gelieferten Ware oder erbrachten Leistung bleibt jedoch unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung sowie der Erfüllung aller sonstigen gegen den Kunden gerichteten Forderungen.

Wird im Zusammenhang mit der Zahlungspflicht des Kunden für uns eine wechselmäßige Haftung begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor der vollständigen Einlösung aller Wechsel.

8.2 Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz der Ware berechtigt. Weiterhin ist er berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen; hiervon ausgenommen sind außergewöhnliche Verfügungen wie insbesondere Sicherungsübereignung, Verpfändung und jegliche Abtretung.

8.3 Im Falle einer Weiterveräußerung  tritt der Kunde die entstehenden Zahlungsansprüche schon jetzt in Höhe des Warenwertes (Faktura-Endbetrag einschließlich gesetzlicher MwSt) sowie alle sonstigen Forderungen und Nebenrechte an uns ab. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung berechtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

8.4 Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden -insbesondere bei einem Zahlungsrückstand- sind wir berechtigt, die Ware an uns zu nehmen und die Ermächtigung zum Einzug der im Falle einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen zu widerrufen. Der Kunde hat uns in einem solchen Fall auf Verlangen alle zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und den Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen, Verfügungen oder sonstigen Eingriffen durch Dritte sowie über behördliche Maßnahmen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er trägt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufhebung des Zugriffs und Wiederbeschaffung der gelieferten Ware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.

8.7 Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns; wir gelten als Hersteller i.S.v. § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen untrennbar vermischt oder vermengt oder verbunden, so daß sie wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache in Höhe des Fakturaendbetrages der gelieferten Ware (einschließlich gesetzlicher MWSt.) im Verhältnis zu dem Anschaffungs- oder Herstellungspreis der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Erfolgt eine solche Verarbeitung in der Weise, daß die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so erwerben wir an deren Wert Miteigentum im vorgenannten Verhältnis.

8.8 Soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Verlangen Sicherheit nach unserer Wahl freigeben.

9. Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (Gewährleistung)

9.1  Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Ist ein Mangel bei Lieferung nicht erkennbar, ist er verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nachzuholen, sobald er den Mangel entdeckt hat. Der Kunde verliert das Recht, sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er diesen nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, in dem er ihn festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich anzeigt und genau bezeichnet.

9.2 Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl zunächst berechtigt zur Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung mangelfreier Ware im Tausch gegen die mangelhaft gelieferte.

In den Fällen, in denen eine Nacherfüllung nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen, für den Kunden unzumutbar, wir eine Nacherfüllung abgelehnt haben oder eine vom Kunden hierfür schriftlich gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstrichen ist, kann dieser nach seiner Wahl die Gegenleistung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist der Kunde nur zur Minderung der Vergütung berechtigt.

Eine Übernahme der Kosten für eine Nachbesserung durch den Kunden oder Dritte setzt unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung voraus; eine eigenmächtige Nachbesserung führt zum Verlust aller Mängelansprüche.

9.3  Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren 24 Monate nach Ablieferung der Ware oder Erbringung der Leistung. In den Fällen, in den sich die Entgegennahme der Ware ohne unser Verschulden verzögert, ist die Mitteilung der Versandbereitschaft maßgeblich.

9.4  Eine Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf eine  ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder einen Dritten, natürliche Abnutzung (Verschleiß), nicht ordnungsgemäße Wartung, unsachgemäße Nachbesserung oder Änderungen sowie Nichtbeachtung der Bedienungs- und Betriebsanleitung oder sonstiger Produktinformationen zurückzuführen ist.

Ein Gewährleistungsausschluß besteht für vom Kunden geliefertes oder aufgrund von ihm vorgegebener Spezifikation beschafftes Material sowie für von ihm vorgegebene Konstruktionen.
 
9.5 In den Fällen, in denen wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, gilt jeweils die gesetzliche Regelung.

9.6 Für Schadensersatzansprüche wegen eines Sach- oder Rechtsmangels gilt die in Ziffer 10 enthaltene Haftungsbegrenzung. 

10. Haftung

10.1 Die nachfolgenden Haftungsregelungen gelten für alle auf Schadenersatz gerichtete Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund.

10.2 Unsere Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer uns obliegenden vertragswesentlichen Pflicht.
 
10.3 Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen; dies umfaßt insbesondere sämtliche Schadenersatzansprüche einschließlich des Anspruchs auf Schadenersatz statt der Leistung, den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie den Ersatz von Schäden jeder Art, die bei Anbahnung, Abschluß oder Abwicklung des Vertrages im Zusammenhang mit der Verletzung vorvertraglicher und vertraglicher Pflichten und Nebenpflichten oder aufgrund unerlaubten Handlungen entstanden sind oder auf Gewährleistung beruhen.

10.4 Der Umfang der Haftung ist -außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen und aufgrund eines gewöhnlichen Geschehensablaufs vernünftigerweise vorhersehbaren und im einzelnen nachgewiesenen Schaden.

10.5 Schadenersatzansprüche des Kunden unter dem Gesichtspunkt des Verzuges sind ausgeschlossen, sofern die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

10.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer besonderen ausdrücklich übernommenen Garantie, bei Arglist sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden zwingend gehaftet wird; gleiches gilt nicht für einen Schadenersatzanspruch, der auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.
 
11. Sonderanfertigungen - Schutzrechtsverletzung

11.1 In den Fällen, in denen wir die Ware oder eine sonstige Leistung nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Vorgaben oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden anfertigen oder erbringen (Sonderanfertigungen), hat dieser dafür einzustehen, daß etwaige gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten freizustellen und den uns entstehenden Schaden sowie alle Aufwendungen einschließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten zu ersetzen.

11.2 Sonderanfertigungen sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

11.3 Wir verpflichten uns, Vorrichtungen und Formen für Nachbestellungen aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn vom Kunden innerhalb von 2 Jahren nach der letzten Lieferung keine weiteren Bestellungen über einen identischen Liefergegenstand eingehen. Die Aufbewahrungspflicht erlischt sofort im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung der gelieferten Waren.

12. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte

12.1 Sämtliche Verkaufsunterlagen (Kataloge, Preislisten), Zeichnungen, Muster, Modelle und sonstige Unterlagen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum; alle Rechte hieran wie insbesondere Urheber-, Patent-, und sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie das Eigentum an Erfindungen stehen ausschließlich uns zu. Der Kunde darf sie Dritten nicht zugänglich zu machen; er hat sie auf Verlangen zurückzugeben.

12.2 Der Kunde darf uns zustehende Warenzeichen und sonstige Kenn-zeichnungen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung und nur in unserem Interesse verwenden.

13. Rechtswahl - Erfüllungsort - Gerichtsstand

13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.

13.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Pforzheim-Ispringen.

13.3 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, ist Pforzheim Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis einschließlich solcher  über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

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